Bußgeld - geblitzt in Melle
Droht Ihnen ein Bussgeldverfahren, mit Eintrag von Punkten, mit einem Fahrverbot bzw. einem Entzug der Fahrerlaubnis oder ein verkehrsrechtliches Strafverfahren?
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, zu der Sache irgend welche Angaben zu machen. Dies gilt nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch gegenüber der Polizei.
Sie sollten schon im Vorfeld keine voreiligen Äußerungen machen, die in der Ermittlungsakte landen.
Denken Sie an die Weisheit: „Schweigen ist Gold“.
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