Rechtsanwalt Lamkemeyer

 

Bußgeld - geblitzt in Melle

Droht Ihnen ein Bussgeldverfahren, mit Eintrag von Punkten, mit einem Fahrverbot bzw. einem Entzug der Fahrerlaubnis oder ein verkehrsrechtliches Strafverfahren?
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, zu der Sache irgend welche Angaben zu machen. Dies gilt nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch gegenüber der Polizei.
Sie sollten schon im Vorfeld keine voreiligen Äußerungen machen, die in der Ermittlungsakte landen.

Denken Sie an die Weisheit: „Schweigen ist Gold“.

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Unfall in Melle

Sind Sie Geschädigter in einem Verkehrsunfall? Die Kanzlei Lamkemeyer übernimmt für Sie die Unfallregulierung von Beginn an. Hierzu zählt auch die Beratung zu Ihren Ansprüchen, die Ihnen evtl. noch gar nicht bekannt sind. Denn nur wer solche Ansprüche kennt, kann diese auch gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer einfordern..

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